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Das Haus


Pauritzer Straße 2

(Historischer Friseursalon)

Das kleine Wohn- und Geschäftshaus Pauritzer Straße 2 befindet sich in einem stadtgeschichtlich und denkmalpflegerisch wichtigen Bereich der Stadt Altenburg.

Zwischen dem Brühl, als wahrscheinlich ersten Altenburger Markt und dem ehemaligen Pauritzer Tor der alten Stadtmauer gelegen, spielt sich an dieser Stelle schon seit vielen hundert Jahren städtisches Leben ab.

Die alte Reichsstraße „Via imperii", die mit ihren beträchtlichen Fernhandelstransporten von Niedersachsen über Leipzig, Altenburg, Zwickau und das Erzgebirge bis nach Böhmen führte, erreichte wohl an dieser Stelle das Altenburger Stadtgebiet.

Es wird angenommen, daß sich im Gebiet des Brühls die „Keimzelle" der Stadt Altenburg befand.

Laut Angaben aus dem Häuserbuch der Stadt Altenburg ist auf dem Grundstück des heutigen Hauses Pauritzer Straße 2 seit 1537 eine Bebauung nachweisbar. Erste bauhistorische Sichtuntersuchungen durch das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege Erfurt ergaben, daß das heutige Wohnhaus im Ursprung auf eine Bebauung aus dem 16. oder 17. Jahrhundert zurückgehen könnte. In den darauffolgenden Jahren wurde das alte Gebäude jedoch durch umfangreiche Baumaßnahmen stark verändert und erweitert bzw. aufgestockt. In die Baumaßnahmen wurden Teile der alten Stadtmauer mit einbezogen.

 

Insbesondere die bauliche Erweiterung des Hauptgebäudes in den rückwärtigen kleinen Innenhof hinein führte zu einer teilweisen Aufgabe der ehemaligen Hoffassade. Die damit verbundene völlige Neuordnung der Grundrisse orientierte sich danach nicht mehr am konstruktiven Gefüge und der ursprünglichen Raumeinteilung des Hauses. Das Dach stammt wohl im Kern auch aus der Entstehungszeit des Hauses, weist aber zahlreiche Reparaturen und Ergänzungen auf. Die Holzbalken sind meist geblattet, die ursprüngliche Konstruktion besitzt einen einfach stehenden Stuhl. Später wurde auf der Hofseite ein weiters Rähm hinzugefügt, dessen Säulen jeweils in der Giebelwand stehen und nicht bis zum Boden reichen, sondern auf dem Brustriegel aufsitzen. Im Ergebnis der o.g. bauhistorischen Untersuchung wird angenommen, daß der Dachstuhl zweitverwendet sein könnte.

 

Es besteht die Vermutung, daß bei einer im 18. oder 19. Jahrhundert vorgenommenen Aufstockung des Gebäudes um ein Geschoß der alte Dachstuhl abgebaut und wieder oben aufgestzt wurde. Das zur Straße hin dreistöckige Gebäude mit Satteldach verfügt über einen Gewölbekeller. Die Fassade weist schlichte spätbarocke Architekturformen auf. Die im original erhaltene zweiflügelige Eingangstür ist der erwähnten spätbarocken Bauphase zuzuordnen.

Laut Angaben aus den Altenburger Häuserbuch ist seit 1926 der Friseur Arthur Grosse Eigentümer des Hauses Pauritzer Straße 2.Wahrscheinlich ließ sich Friseur Grosse zu dieser Zeit einen Friseurladen mit Damen- und Herrensalon als Maßanfertigung in den von der Straße aus gesehenen linken Teil des Hauses einbauen. Der Laden konnte direkt von der Straße aus betreten werden. Zur Straße hin hatte der Laden ein kleines Schaufenster. Herren- und Damensalon wurden hintereinanderliegend angeordnet und sind durch eine Durchgangstür miteinander verbunden. Der Friseursalon und seine komplett erhalten gebliebene Ausstattung sind von besonderer denkmalpflegerischer und stadtgeschichtlichder, sowie handwerksgeschichtlicher Bedeutung für die Stadt Altenburg und darüber hinaus.

Zur Ausstattung gehören u.a. Frisiertische und Wandverkleidungen aus rotem und schwarzen Marmor, Spiegel, Friseurstühle, Lampen, Haarschneidemaschinen, Heißwellengeräte, umfangreiche kleinere Gerätschaften, ein Warmwasserboiler, Werbeanlagen, eine alte Leuchtreklame und vieles mehr.

 

Bild 1

 

Laut Quellenangaben hat Friseurmeister Grosse 1966 sein Gewerbe abgemeldet und den Laden geschlossen. Seitdem verharrte Laden und Einrichtung in einem „Dornröschenschlaf".

Mit dem Tod des letzten Hauseigentümers im Herbst des Jahres 2001 stellte sich für die Stadt Altenburg die Frage nach dem weiteren Schicksal des Hauses und speziell der Ladenausstattung des Friseursalons.

Die Erben des verstorbenen letzten Eigentümers hatten bereits Vorgespräche zum Verkauf des Gesamtobjektes aufgenommen. Infolge des geplanten Verkaufs sollte die Ladeneinrichtung komplett demontiert werden und an einen anderen Ort verbracht werden. Dies hätte einen unwiederbringlichen Verlust eines einzigartigen Stückes Stadt- und Handwerksgeschichte für die Stadt Altenburg bedeutet.

Als die Innung der Friseure und Kosmetiker des Kreises Altenburger Land und der Innungsobermeister, Herr Peter Müller, durch die Untere Denkmalschutzbehörde über diesen Sachverhalt informiert wurden, erklärten sich diese spontan bereit, nach einer Lösung zu suchen, die den Erhalt des Hauses und den Verbleib der Ladeneinrichtung in der Stadt Altenburg sichert.

Nach intensiven Gesprächen zwischen der Innung, den Erben und der Unteren Denkmalschutzbehörde faßte die Innung in ihrer Innungsversammlung am 7. März 2002 den Beschluß zum Kauf des Hauses und der Ladeneinrichtung. Mit diesem mutigen Beschluß sicherte die Innung  den Verbleib dieser wertvollen historischen Ladeneinrichtung in der Stadt Altenburg. Gleichzeitig bekennen sich die Friseure und Kosmetiker damit zu ihrer handwerklichen Tradition und ihrer Verantwortung für den Erhalt und die Sicherung wertvollen Kulturgutes in der Stadt Altenburg. Das Ziel der Friseurinnung besteht darin, das Haus zu erhalten und instand zu setzten und somit den Friseursalon zur öffentlichen, kulturellen und touristischen Nutzung für die Bürger der Stadt Altenburg und ihre Gäste sowie für Innungszwecke nutzbar zu machen.

Seit dem Jahre 2003 wird das Haus gesichert und schrittweise instandgesetzt. Zu den bisher durchgeführten Arbeiten gehören u.a. die komplette Erneuerung des Dachstuhles und der Dacheindeckung, sowie der Giebelwände im Dachgeschoß, die Erneuerung der straßenseitigen Fenster und die Restaurierung der Schaufenster.

Das Gebäude Pauritzer Straße 2 ist als Kulturdenkmal Bestandteil der Denkmalliste der Stadt Altenburg.

 
J. Fröhlich

 
Quellennachweis: Hausakte der Unteren Denkmalschutzbehörde

Herausgeber:
Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Altenburg Nur zur Information zum „Tag des offenen Denkmals" 2007.